Diözesanversammlung
Neben dem Diözesanvorstand und der Diözesanleitung ist die Diözesanversammlung (DV) eine der drei Organe des Diözesanverbandes.
Sie findet normalerweise einmal im Jahr statt und wird vom Vorstand einberufen und geleitet. Die Aufgaben der Diözesanversammlung sind z.B:
• die Berichte der Kassenprüfer, der Diözesanleitung und die Jahresrechnung entgegennehmen,
• die Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
• Beratung und Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Diözesanverbandes, über Aktionen und
Unternehmungen des Verbandes
Manche der Dateien sind passwortgeschützt, das Passwort bekommt ihr an der DV oder könnt ihr vorab beim Vorstand erfragen.
Unterlagen für die DV 2025:
Satzung und Ordnungen für die Diözesanversammlung:
- Link zur DPSG Satzung der Diözesanebene
- DPSG Regensburg Satzungsergänzung zur Bundessatzung
- DPSG Regensburg Geschäftsordnung
- DPSG Regensburg Wahlordnung
Angenommene Anträge DV 2024: